Wirtschaftswissenschaftler und Ökonom, die Dümmsten der Klasse

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Jetzt streiten sie sich, ist das nicht putzig? Erst rechneten 170 Ökonomen um Ifo-Chef Sinn mit der Politik von Angela Merkel ab, was den Hosenanzug zum Toben brachte. Jetzt rottet sich die Meute der wirtschaftswissenschaftlichen Verteidiger zusammen und will am Freitag die Gegenrede veröffentlichen. Dabei haben die vergangenen Monate längst klar gemacht, dass beide Gruppen weggesperrt gehören und letztlich keinen blassen Schimmer haben.

Es ist inzwischen unmöglich, dieses Thema ohne den gehörigen Anflug von Sarkasmus zu behandeln, weil man sonst wahnsinnig wird.  Alles innerhalb von 24 Stunden: Erst rebelliert eine Gruppe deutscher Ökonomen um den Ifo-Chef Hans-Werner Sinn gegen die Brüsseler Beschlüsse der Euro-”Retter” und ruft zum Widerstand auf. Prompt weist die (ehemalige) Jubelscheuche diese Kritik mit scharfen Worten zurück und trommelt ihr Heer zusammen: Eine andere Gruppe von Wirtschaftswissenschaftlern bereitet für Freitag die geharschnischte Gegenrede vor.

 

Dabei fallen Sätze, bei denen Schenkelklopfen unausweichlich ist. So sagt der Wirtschaftsweise Peter Bofinger zum Spiegel: “Der Aufruf schadet dem öffentlichen Ansehen der deutschen Wirtschaftswissenschaft.” – Das ist Lachschlager pur! Glauben denn diese Pfeifen tatsächlich, dass dem “öffentlichen Ansehen der deutschen Wirtschaftswissenschaft” noch in irgendeiner Weise zu schaden wäre? Geht doch mal auf die Strasse und fragt einfach! Dann würde Herrn Bofinger vielleicht auffallen, dass jeder, der sich Ökonom nennt oder gar Wirtschaftswissenschaftler, längst in die Kategorie “Dorfdepp” einsortiert wird! Der Dümmste der Klasse! Noch schlimmer als die Politiker, die sich auf eure Rat-Schläge (!) verlassen müssen.

Reicht jetzt einfach: Hört auf, euch die Förmchen gegenseitig an den Kopf zu werfen in eurem Zahlen-Sandkasten, das ist doch unfassbar! Oder lasst uns wenigstens in Ruhe damit! Längst wissen alle, dass ihr viel studiert und nichts begriffen habt! Wer immer nur das nachbetet und weiter entwickelt, was innerhalb eines komplett falschen Systems gelehrt wird, hinterlässt keine eigenen Fussstapfen! Ihr seid klug genug, den angebrannten Pfannkuchen unendlich viele Male zu wenden – und zu dumm, die Pfanne auszutauschen, um das zu ändern!

Wie viele Rezepte haben wir uns denn nun schon anhören müssen? Wie viele wirtschaftswissenschatllichen Schwafeldioxid-Sprüher haben schon erklärt, an welchen Stellschrauben man nur mal eben drehen müsse, damit der Euro, die heilige Kuh, endlich weg vom Eis und auf sicheres Land kommt? Und? Krise weg? Bemüht euch nicht mehr, seid endlich still: Wer sich als Wirtschaftswissenschaftler bezeichnet, hat sich schon dadurch längst als hirntotes Gammelfleisch disqualifiziert!

In zahlreichen Internet-Blogs gibt es inzwischen dreimal so viele Leute, die nicht durch die vollkommen verfehlte wirtschaftswissenschaftliche Doktrin verseucht wurden und deswegen (nicht trotzdem!) in der Lage und vor allem bereit sind, nach vorne zu denken und sich mit viel Zeit und Arbeit mindestens um gangbare Alternativen zu bemühen. Ökonomen und Wirtschaftswissenschaftler gehören als schlechtes Beispiel konserviert in die Museums-Vitrine – weil niemand überflüssig ist, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!

Verdammt nochmal!

P.S.:  Ja, das Versprechen beim letzten Rant , so schnell keinen mehr zu publizieren, wurde gebrochen. Es war unvermeidlich. Lo siento!

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Dr. Martin Bartonitz diskutiert auf seinem Blog Der Mensch, das faszinierende Wesen Themen aus allen Lebensbereichen.

So diskutierten wir den Entwurf einer Grundordnung für eine zukünftige Gesellschaft , der von federleichtes, ein Mitautor des Blogs ausgearbeitet und vorgestellt wurde.

Dr. Martin Bartonitz fand im Forum der Querdenker folgenden Vorschlag, den ich wert finde, weiterverteilt und besprochen zu werden:

Unrechtsbereinigungsgesetz

Artikel 1

Ausführungsgesetz zu Artikel 146 GG:

§ 1

Joachim Sikora wir beauftragt, einen Verfassungskonvent einzuberufen und bis zum 31.12.2012/2013 einen abstimmungsreifen Verfassungsentwurf vorzulegen.

§ 2

Am 23. Mai 2013/2014 wird in Deutschland ein Verfassungsreferendum gemäß Art. 146 GG durchgeführt.

Artikel 2

Änderung des Grundgesetzes

Artikel 46 Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes

Zitat:
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.

wird ersatzlos gestrichen.

In Artikel 21 Grundgesetz wird folgender Absatz 2a eingefügt:

(2a) Parteien, deren Bundestagsabgeordnete an verfassungswidrigen Beschlüssen mitgewirkt haben, sind aufgelöst. Ihr Vermögen ist einzuziehen.

Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz wird wie folgt geändert:

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dies gilt nicht, wenn die begangene Tat so ungeheuerlich ist, das jeder anständige Mensch von vornherein wusste, dass man diese Tat nicht begehen durfte.

Artikel 3

Änderung des Strafgesetzbuches

§ 1 StGB [Keine Strafe ohne Gesetz] erhält folgende Fassung.

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dies gilt nicht, wenn die begangene Tat so ungeheuerlich ist, das jeder anständige Mensch von vornherein wusste, dass man diese Tat nicht begehen durfte.

Zitat:
Beispiele für die Anwendung dieser Einschränkung in der Vergangenheit:

“Nürnberger Prozesse” nach dem Ende des “dritten Reiches” und “Mauerschützenprozesse” nach dem Ende der “DDR”.

Beispiele für die Anwendung dieser Einschränkung in der Zukunft:

Anhäufen von nicht mehr rückzahlbaren Schuldenbergen, die zum Zwecke der Erfüllung von unseriösen Wahlversprechen angelegt wurden.

“Verkauf” eines ganzen Staates an die “Bankenmafia”.

Verseuchung eines Landes mit genmanipulierten Pflanzen bzw. deren Zulassung.

Zulassung von Kernkraftwerken solange weder deren Entsorgung noch die Finanzierung dieser Entsorgung geregelt ist.

In § 129 StGB [Bildung krimineller Vereinigungen] wird Ziffer 1 in Absatz 2

Zitat:
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

ersatzlos gestrichen.

In das Strafgesetzbuch wird folgende Bestimmung eingefügt.

§ 263b Generationenbetrug

(1) Wer als Mitglied des Bundestages einer Partei angehört oder angehörte, die an Maßnahmen mitgewirkt hat, die zu einer Verschuldung geführt haben, die weder von der jetzt lebenden, noch von der nächsten Generation zurückgezahlt werden kann, wird als Generationenbetrüger bestraft.

(2) Generationenbetrügern werden auf Lebzeit die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen.

(3) Die Dauer der zu verhängende Freiheitsstrafe entspricht der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag.

(4) Zur Sicherstellung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs verlieren alle Ausweise und Reisedokumente von Generationenbetrügern ihre Gültigkeit und sind einzuziehen.

(5) Generationenbetrüger, die sich im Ausland aufhalten, sind mittels internationalen Haftbefehls dingfest zu machen.

(6) Wer Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft in Generationenbetrugsangelegenheiten behindert oder beeinflusst, wird ebenfalls als Generationenbetrüger mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Strafbar ist auch der Versuch der Behinderung oder Einflussnahme auf Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen.

Artikel 4

Änderung der Strafprozessordnung

§ 170 Abs. 1 StPO wird um folgenden Satz ergänzt:

Bei Ermittlungen in Generationenbetrugsangelegenheiten (§ 263b StGB) unterliegen Staatsanwälte keinerlei Weisungsrecht.

Entwurf einer Grundordnung für eine zukünftige Gesellschaft

 

Im Anfang ist das Wort. Es ist gegenwärtig, es ist überall, sichtbar, dynamisch, fühlbar.Gelebt wird es Äon um Äon, in jeder Sekunde.
Lässt sich das Wort, dem das Leben folgt, beschreiben?
Braucht es künstliche, in Worte gefasste Regeln?
Oder sind ALLE Regeln dem Leben immanent und wollen nur dargestellt werden?
Da fragt sich doch, ob den Menschen alle Optionen des Lebens bekannt sind und sie ihnen folgen KÖNNEN?

1. Entwurf für eine Grundordnung

Präambel

Die folgende Auflistung versteht sich als Struktur. Gemeinschaften können sie ihren Vorstellungen entsprechend ERGÄNZEN.
Das Wesen des Zusammenlebens muss geprägt sein von dem unbedingten Willen, in Frieden mit sich, der Gemeinschaft und den Nachbarn zu leben und entstehende Konflikte gewaltfrei zu lösen. Dafür ist eine Grundbedingung, auf den Besitz von Waffen und deren Produktion zu verzichten. Waffenbestände werden vernichtet, ebenso die Produktionsanlagen stillgelegt.
Weitere Grundbedingungen sind
– der gemeinschaftliche Einsatz für eine Renaturierung von Böden und Gewässern.
– Eine erhebliche Einschränkung des Betriebs von Kraftfahrzeugen und des Flugverkehrs.
– Die Umstellung der dezentralen Energieversorgung und ein möglichst schnelles Abschalten und Stilllegen der Atomkraftwerke.
– Die ersatzlose Streichung des Erbschaftsrechtes.
– Der Schutz des Vermögens beschränkt sich auf den Schutz der VermögensWERTE.
Eine weitere Grundbedingung ist, das jeder Mensch, der in dem Gebiet, für das diese Grundordnung gilt, zu einem „Mitbürger“ wird, der die Grundordnung unterschreibt. Für Menschen, die in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie die Grundordnung nicht einhalten können, bedarf es einer besonderen Entscheidung.

Punkt 1 Das Leben

Das Leben in allen seinen Erscheinungen ist gleichermaßen wertvoll. Leben ist die Erde, das Wasser und die Luft, Leben sind die Pflanzen und Bäume, Leben sind Tiere und Menschen. Leben stellt einen universellen Wert dar und bedarf der Achtsamkeit, der Pflege und des Wohlwollens.

vollen Wortlaut lesen: Entwurf einer Grundordnung für eine zukünftige Gesellschaft.

 

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