Auf facebook veröffentlichte ich zur Meldung des Tagesanzeigers, in der es heißt:
Davutoglu warf Syrien vor, das türkische Flugzeug in internationalem Luftraum abgeschossen zu haben. Zudem habe es keine Warnung gegeben. Die F-4 «Phantom» habe sich auf einem Ausbildungsflug befunden und keinen Geheimauftrag im Zusammenhang mit den bürgerkriegsähnlichen Unruhen in Syrien gehabt. Die Maschine sei zudem unbewaffnet gewesen.
und weiter:
Grossbritannien verurteilte das syrische Vorgehen scharf. Dieser ungeheuerliche Vorfall beunruhige ihn sehr, erklärte Aussenminister William Hague am Sonntag. Seine Regierung stehe für eine robuste Reaktion im UNO-Sicherheitsrat bereit.
Die syrische Flugabwehr hatte die «Phantom» am Freitag abgeschossen. Nach Darstellung der Regierung in Damaskus befand sich die schnell und niedrig fliegende Maschine im syrischen Hoheitsgebiet nur einen Kilometer vor der Mittelmeerküste. Dass es sich um ein Flugzeug aus dem Nachbarland handle, sei erst später erkannt worden.
Radarsystem getestet
Davutoglu warf Syrien Desinformation der türkischen Öffentlichkeit vor. Die Herkunft der «Phantom» sei nicht verschleiert worden, sagte er dem staatlichen Fernsehsender TRT. Er räumte ein, dass die F-4 – wie es gelegentlich geschehe – eine Viertelstunde vor dem Abschuss in den syrischen Luftraum eingedrungen sei, sie deshalb aber nicht vom Nachbarland gewarnt worden sei.
Die Maschine habe ein türkisches Radarsystem testen sollen und sei allein unterwegs gewesen. Dagegen hatten Augenzeugen im Staatsfernsehen gesagt, es seien zwei Jets mit hohem Tempo in Richtung Syrien geflogen, von denen nur einer zurückgekehrt sei.
Ministerpräsident Tayyip Erdogan, der zweimal mit Ministern, Militärs und Geheimdiensten beraten hatte, will am Sonntag auch die wichtigsten Oppositionsparteien informieren.
folgenden Kommentar:
Sie wollen mit aller Macht Syrien angreifen – und zwar als Bündnisfall der NATO!
Sie lügen, sie betrügen, sie reiten uns alle in den Abgrund! Sie sind alle Verbrecher an der Menschlichkeit!
Ich verurteile diese Lügen, um den Weltenbrand endlich zu beginnen, weil sie
a) die SYSTEMKrise anders nicht in den Griff kriegen
b) horrende Profite einfahren
c) an Russlands Ressourcsen heran wollen
d) Angst vor den stärker werdendem Widerstand haben!
Sie haben angesichts dessen, dass immer mehr Menschen ihr hinterhältiges Spiel begreifen keine Zeit mehr!
Es ist an uns! Sie können ohne unser mindestens stillschweigendes Einverständnis NICHTS machen!
Verteilen! Protestieren! Laut sagen:
Frieden!
Nicht in meinem Namen!
Zu diesem Artikel antwortete mein Bekannter Nick Mott:
Was für eine Charade^^
„Ausbildungsflug“ – dass ich nicht lache.
Wie könnte man es auch nur ansatzweise verantworten, jemand zu Ausbildungszwecken (Testen des Radars, blöder geht´s ja schon nicht mehr!) geradewegs auf ein Kriegsgebiet zusteuern zu lassen???
„Keine Spionagetätigkeit“ – das mag sein, ursprünglich hat die Türkei dies als Aufklärerflugzeug mit Aufklärungsausrüstung deklariert^^ Dann haben sie vermutlich gemerkt, dass es keinen Sinn macht, ein Aufklärungsflugzeug in geringer Höhe mit hoher Geschwindigkeit fliegen zu lassen (wer hätte das gedacht?^^), zudem jegliche militärische Aufklärung der Türkei in Bezug auf Syrien über NATO-Satelliten läuft.
„Aus Versehen in den Luftraum eingedrungen“ – wer soll sich denn von solch einer unerträglichen Posse verarschen lassen??
Jeder, der, wie ich, mit der Luftwaffe intensiv zu tun hatte, weiss, dass JEDER Flug eines militärischen Flugzeugs peinlichst genau berechnet, beschrieben/gebrieft und kontrolliert wird!
Ein versehendtliches Verfliegen würde voraussetzen, dass alle Kurs-Kontrollmöglichkeiten ausfallen (Satellitennavigation, Beobachterradar, Leitfunk, bordeigene Navigation, Nullsicht u.ä.) – wer soll das glauben?!
Als syrischer Kommandant hätte ich ein nicht identifizierbares Flugobjekt, das meinen Luftraum in der derzeitigen Ausgangslage verletzt, auch beschossen.
Zumal eindeutige Drohungen im Raum stehen, die Luftschläge in absehbarer Zeit als real erscheinen lassen.
Zumal die Türkei bereits die syrischen Grenzen vorsätzlich mehrfach verletzt hat, wenn auch unter dem Deckmantel „humanitärer Massnahmen“, um Truppen einzuschleusen, diese zu bewaffnen und Rückzugsmöglichkeiten frei zu halten.
Aus syrischer Sicht nicht hinnehmbar.
Seltsam auch, dass so gar keine Piloten gefunden werden.
Eventuell sogar eine F4, die zur Drohne umfunktioniert ist?
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=McDonnell_F-4&action=edit§ion=18
Zwei Piloten, die beide pulverisiert worden sind? Wohl kaum.
Erstens sind die Piloten mit Notsignalen ausgestattet, zweitens hat eine F4 bordeigene Warnvorrichtungen, um Raketenbeschuss zu erkennen, drittens steige ich als Pilot eines unbewaffneten Flugzeuges unter Beschuß vorzeitig aus, wenn Abwehrmassnahmen (soweit vorhanden) wie Jamming, Ausstoßen von Täuschkörpern u.ä. nicht funktionieren.
Dem Flugkorridor der F4 kann man unschwer entnehmen, dass hier quasi vor der Nase der Syrer herumgefuchtelt wurde

Kurz: Entweder sind die verantwortlichen türkischen Militärs ausgesprochen dämliche Dilettanten oder es ist eine false-flag-action.
Ich denke, die Lügen der NATO sind aufgeflogen und ihre Verhandlungen in Bezug auf Artikel 4 des NATO-Vertrages, über dessen Inhalt natürlich nicht informiert wird, ist als schamlose Lüge entlarvt, denn es stimmt weder das eine noch das andere:
Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.
sondern es ist die Türkei, die permanent Syrien attackiert, auf syrisches Gebiet eindringt, die so genannten „Rebellen“ in Syrien bewaffnet und ihnen den „Fluchtweg“ offen hält.
So titelt The Intelligence: Syrien: Was für ein schmutziges Spiel und zeigt hier die laufenden Verbrechen an der syrischen Bevölkerung, um einen Angriffskrieg zu ermöglichen.
Und das Ziel ist, eine Begründung zu finden, um den Artikel 5 anwenden zu können:
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.
Quelle: http://rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/NATO/NATO-Vertrag/Nordatlantikvertrag.htm
In meinen Augen muss ich das als Kriegstreiberei und völkerrechtswidrige Vorbereitung mit dem Ziel der Durchführung eines Angriffskrieges werten:
Mit demBriand-Kellogg-Pakt verzichteten die Unterzeichnerstaaten auf das ius ad bellum, also den Krieg als Instrument bei gegenseitigen Konflikten. Er ist nach wie vor in Kraft und bindet die 40 ratifizierenden Staaten bis heute. In Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen findet sich darüber hinaus die Verpflichtung, nicht nur auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten, sondern auch das Drohen damit. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Angriffskrieg bereits definiert (Resolution 3314, s.u.). Das Rom-Statut, Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs, verbietet zwar Angriffskriege, sieht aber eine eigene Definition des Tatbestands vor. Die Definition ist angesetzt für die Überarbeitungskonferenz zum Statut von Rom, sieben Jahre nach Inkrafttreten des Statuts, im Jahr 2009. Gemäß Artikel 20(a) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), soll auch Kriegspropaganda verbotenwerden.
Das jedoch hat strafrechtliche Konsequenzen vor dem internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag:
Insbesondere als Reaktion auf Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg wurde das Kriegsvölkerrecht durch internationale Abkommen kodifiziert und neue Rechtsstandards geschaffen. Durch die schriftliche Niederlegung sollte die Strafbarkeit fester im Völkerrecht verankert werden, als dies durch die Präzedenzwirkung einzelner Urteile möglich war. Erstes wichtiges Ergebnis war die Genozid-Konvention, die im Dezember 1948 von der Generalversammlung der UNO einstimmig angenommen wurde. Vorläufiger Endpunkt der internationalen Bemühungen, die weit verbreitete Straflosigkeit von Kriegsverbrechen zu verhindern, ist die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag.
Bei den Nürnberger Prozessen, die allgemein als Anfang internationaler Kriegsverbrecherprozesse gelten, wurden vor allem die Bestimmungen des Londoner Statuts (Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (IMT)) zu Grunde gelegt. In Artikel 6b dieses Statuts ist der Begriff des Kriegsverbrechens folgendermaßen bestimmt:
Kriegsverbrechen: nämlich Verletzungen der Kriegsrechte oder Gebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Mord, Mißhandlungen oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Zwangsarbeit oder zu irgendeinem anderen Zwecke; Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See; Tötung von Geiseln; Raub öffentlichen oder privaten Eigentums; mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung[4]
Weitere Tatkomplexe des Londoner Statuts, die aber von denen der Kriegsverbrechen unterschieden wurden, sind
- Verbrechen gegen den Frieden: Planen, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung vor oder während des Krieges, Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen
Seit Verabschiedung des Rom-Statuts am 1. Juli 2002 können Kriegsverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH bzw. ICC, International Criminal Court), mit Sitz in Den Haag, strafrechtlich verfolgt werden. Eine Reihe von Staaten, darunter die über Atomwaffen verfügenden Staaten China, Indien, Pakistan, Russland sowie die USA und Israel haben das Statut noch nicht ratifiziert (2010).
In der Bundesrepublik Deutschland sind Kriegsverbrechen als Straftaten in §§ 8–12 des Völkerstrafgesetzbuches geregelt. Die auf dem Londoner Statut beruhenden Prinzipien des Rom-Statuts wurden damit in deutsches Recht umgesetzt.
(Hervorhebung fett von mir)
Quelle Wikipedia
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